Gerichtsentscheidungen Nachbarrecht
- OLG Köln, Urteil vom 12.07.2011, 4 U 18/10
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Beseitigung von
Überhang kann nur verlangt werden, wenn er die Benutzung des
Grundstücks objektiv nicht nur unwesentlich beeinträchtigt. Die
Beseitigung des Überhangs kann darüber hinaus dann nicht verlangt
werden, wenn hierdurch die begründete Gefahr besteht, dass der
betroffene Baum absterben könnte oder das Risiko hierfür sich
erhöht.
- BGH, Urteil vom 23.11.2004, VI ZR 336/03
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Ein
vorgeschriebenes obligatorisches Güteverfahren muss der
Klageerhebung vorausgehen und kann nicht nach Klageerhebung
nachgeholt werden. Eine ohne vorausgehenden obligatorischen
Güteversuch erhobene Klage ist als unzulässig
abzuweisen.
- LG Kassel, Beschluss vom 04.12.1986, 1 S 83/86
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Zur Unterscheidung
einer Baumreihe von einer Hecke.